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   BVerwG, 05.03.1980 - 3 B 2.79   

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BVerwG, 05.03.1980 - 3 B 2.79 (https://dejure.org/1980,667)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1980 - 3 B 2.79 (https://dejure.org/1980,667)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1980 - 3 B 2.79 (https://dejure.org/1980,667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Reichweite des Grundsatzes der Wahrung des rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die ordnungsgemäße Bezeichnung des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2830 (Ls.)
  • DVBl 1981, 154
  • DÖV 1980, 650
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1980 - 3 B 2.79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Rüge, daß der Sachverhalt nicht erschöpfend aufgeklärt sei, nicht geeignet, Beweisanträge zu ersetzen, welche die Partei selbst zumutbarerweise stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 161]; Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 116]).
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1980 - 3 B 2.79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Rüge, daß der Sachverhalt nicht erschöpfend aufgeklärt sei, nicht geeignet, Beweisanträge zu ersetzen, welche die Partei selbst zumutbarerweise stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 161]; Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 116]).
  • BVerwG, 22.08.1974 - III C 15.73

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Erörterungspflicht durch unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1980 - 3 B 2.79
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats dient die Parteivernehmung als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bestehen; sie kann unterbleiben, wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Behauptung der Partei erbracht ist (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 3 C 15.73 - [Buchholz 310 § 96 Nr. 17 = ZLA 1975, 43]).
  • BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Erörterungspflicht; Rechtsgespräch; mündliche

    Das Gericht ist insbesondere bei Planfeststellungsverfahren mit umfangreichem Tatsachenvortrag nicht verpflichtet, mit den durch einen Rechtsanwalt vertretenen Beteiligten ein erschöpfendes Rechtsgespräch über alle von der Streitsache berührten oder für die Entscheidung der Streitsache erheblichen Rechtsfragen zu führen, wenn bereits hinreichend Gelegenheit bestand, zu bestimmten Gesichtspunkten Stellung zu nehmen oder diese sonst auf der Hand liegen (Beschlüsse vom 5. März 1980 - BVerwG 3 B 2.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 115 S. 41 und vom 19. März 2007 - BVerwG 9 B 20.06 - juris Rn. 10; Dolderer, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 104 Rn. 18 f.).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1601

    Dreijähriger Begutachtungsturnus zur Sicherung des Grundsatzes "Wald vor Wild"

    Bei der Bewertung der Angaben des Bruders des Klägers ist - unabhängig von der Frage, ob diese Vernehmung eines Mitinhabers des Eigenjagdreviers zulässig gewesen ist (vgl. insoweit § 173 VwGO i.V.m. §§ 447, 448 ZPO, vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1980 - 3 B 2.79 - DÖV 1980, 650 und B.v. 22.8.1974 - III C 15/73 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 17) - zu berücksichtigen, dass angesichts der nahen Verwandtschaft zum Kläger und der Mitinhaberschaft am Eigenjagdrevier von einem massiven persönlichen Interesse am Verfahrensergebnis auszugehen ist.
  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Danach kommt eine Parteivernehmung regelmäßig nur als subsidiäres Beweismittel in Betracht (vgl. Beschluß vom 8. November 1974 - BVerwG 3 CB 96.72 - m.w.N.; Beschluß vom 5. März 1980 - BVerwG 3 B 2.79 - [DÖV 1980 S. 650]); sie dient als letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel bleiben (Urteil vom 22. März 1973 - BVerwG 3 C 15.71 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 70]), wie sich insbesondere auch § 450 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 98 VwGO entnehmen läßt.
  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96

    Novum

    Die Vernehmung eines Beteiligten (§ 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO) ist auch im Verwaltungsstreitverfahren - wie sich aus § 98 VwGO i.V.m. dem dort in Bezug genommenen § 450 Abs. 2 ZPO ergibt - ein subsidiäres Beweismittel zur Aufklärung des Sachverhalts, das grundsätzlich erst dann in Betracht kommt, wenn die Beweisaufnahme nach Ausschöpfung aller anderen Beweismittel Zweifel offen lässt (BVerwG, Buchholz 418.00, Ärzte Nr. 95; DÖV 1980, 650; DÖV 1963, 517; BGH, LM § 445 ZPO Nr. 3; VGH Mannheim, NVwZ 1993, 72; OVG Münster, DÖV 1981, 384; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 98 Rnr. 16; Zöller, a.a.O., vor § 445 Rnr. 5, § 445 Rnr. 3).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1602

    Festsetzung eines Abschussplans im Jagdrevier

    Bei der Bewertung der Angaben des Bruders des Klägers ist - unabhängig von der Frage, ob diese Vernehmung eines Mitinhabers des Eigenjagdreviers zulässig gewesen ist (vgl. insoweit § 173 VwGO i.V.m. §§ 447, 448 ZPO, vgl. BVerwG, B.v. 5.3.1980 - 3 B 2.79 - DÖV 1980, 650 und B.v. 22.8.1974 - III C 15/73 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 17) - zu berücksichtigen, dass angesichts der nahen Verwandtschaft zum Kläger und der Mitinhaberschaft am Eigenjagdrevier von einem massiven persönlichen Interesse am Verfahrensergebnis auszugehen ist.
  • BFH, 27.09.1991 - VI R 1/90

    Aufwendungen für einen Videorecorder bei einem Lehrer als Werbungskosten

    Sie kann unterbleiben, wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Vorbringens erbracht ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 22. August 1974 III C 15/73, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1975, 508; Beschluß des BVerwG vom 5. März 1980 3 B 2.79, Die öffentliche Verwaltung 1980, 650).
  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96

    SED-Altvermögen der Firma Novum steht Deutschland zu

    Die Vernehmung eines Beteiligten ( § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO ) ist auch im Verwaltungsstreitverfahren - wie sich aus § 98 VwGO i.V.m. dem dort in Bezug genommenen § 450 Abs. 2 ZPO ergibt - ein subsidiäres Beweismittel zur Aufklärung des Sachverhalts, das grundsätzlich erst dann in Betracht kommt, wenn die Beweisaufnahme nach Ausschöpfung aller anderen Beweismittel Zweifel offen lässt (BVerwG, Buchholz 418.00, Ärzte Nr. 95; DÖV 1980, 650 [BVerwG 05.03.1980 - BVerwG 3 B 2.79] ; DÖV 1963, 517; BGH, LM § 445 ZPO Nr. 3; VGH Mannheim, NVwZ 1993, 72; OVG Münster, DÖV 1981, 384; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 98 Rnr. 16; Zöller, a.a.O., vor § 445 Rnr. 5, § 445 Rnr. 3).
  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 1.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Ladungsfrist - Abkürzung - Verfahrensfehler -

    Der Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs gebietet, den Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu äußern (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 1976 - BVerwG VI B 77.75 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 S. 2 [3 f.] und vom 5. März 1980 - BVerwG 3 B 2.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 115 S. 40 [41]).
  • BVerwG, 09.05.1984 - 2 B 82.83

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Rücknahme einer Ernennung

    Nach allgemeinen, sich aus § 86 Abs. 1 VwGO ergebenden Grundsätzen kommt eine Parteivernehmung regelmäßig nur als subsidiäres Beweismittel in Betracht (vgl. u.a. Beschluß vom 5. März 1980 - BVerwG 3 B 2.79 - [DÖV 1980, 650]).
  • BVerwG, 03.08.1984 - 9 B 11764.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung des Anspruchs auf

    Im übrigen übersieht die Beschwerde, daß die Parteivernehmung ein nur subsidiäres Beweismittel darstellt; sie kommt als letztes Hilfsmittel regelmäßig nur in Betracht, wenn trotz Ausschöpfung aller anderen Beweismittel noch Zweifel verbleiben (vgl. z.B. Beschluß vom 5. März 1980 - BVerwG 3 B 2.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 115).
  • BVerwG, 12.12.2000 - 8 B 255.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - 12 A 4307/04

    Vertriebenenrechtliche Ausgestaltung der Anforderungen an die Substantiierung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1997 - 6 A 3425/95
  • BVerwG, 08.08.1984 - 8 CB 48.84

    Begriff der Wohnung im Sinne des § 181 Zivilprozessordnung (ZPO) - Relevanter

  • BVerwG, 06.05.1982 - 4 CB 22.82

    Klage gegen die Verfügung auf Unterlassung von Abgrabungsarbeiten zur Herstellung

  • BVerwG, 21.09.1983 - 9 B 2046.82

    Parteivernehmung als Beweismittel im verwaltungsgerichtlichen Verfahren -

  • BVerwG, 18.08.1982 - 9 B 12897.82

    Darlegungsanforderungen an die sog. "Grundsatzrüge" und "Verfahrensrüge" - Umfang

  • BVerwG, 06.12.1982 - 9 B 13007.81

    Nichtzulassung der Revision mangels ordnungsgemäßer Begründung - Verletzung der

  • BVerwG, 03.07.1995 - 7 PKH 16.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen die Pflicht zur

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   OVG Hamburg, 08.07.1980 - Bf III 92/78   

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OVG Hamburg, 08.07.1980 - Bf III 92/78 (https://dejure.org/1980,4382)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.1980 - Bf III 92/78 (https://dejure.org/1980,4382)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 1980 - Bf III 92/78 (https://dejure.org/1980,4382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2830
  • DVBl 1980, 967
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Saarland, 22.04.2022 - Lv 1/21

    Verfassungsbeschwerde gegen § 35 SPDVG wegen Verletzung des Rechts auf

    Als Kriterium zulässiger Verweisungen ist entwickelt worden, dass der Gesetzgeber auf Normen verweist, deren Inhalt trotz denkbarer zukünftiger Änderungen im Wesentlichen feststeht (vgl. BVerfGE 26, 338 [366 f.]; Pabst, NVwZ 2005, 1034 [1035 f.]), entweder weil er sich auf ein fest umrissenes Rechtsinstitut bezieht, das von Bund und Ländern im Wesentlichen gleich ausgestaltet worden ist (vgl. BVerfGE 26, 338 [366 f.]; Brugger, VerwArch. 78 [1987], 1 [25 f.]), oder dass der Landesgesetzgeber die weitere Entwicklung des betreffenden Bundesrechts hinreichend abschätzen kann (vgl. BVerwG, DVBl. 1964, 765 [766]; OVG Hamburg, DVBl. 1980, 967 [969]; Pabst, NVwZ 2005, 1034 [1035 f.]).
  • OVG Berlin, 30.01.1981 - 2 B 75.78

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • BayObLG, 30.09.1987 - 3 ObOWi 107/87

    Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit und Unterschreitung der

    Eines Eingehens auf die Frage, ob eine dynamische Verweisung von Bundesrecht auf EWG-Recht, wenn damit eine Übertragung der dem EWG-Gesetzgeber nicht zustehenden Kompetenz auf dem Gebiet des straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlichen Sanktionsrechts erfolgen würde, mit dem Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar wäre, bedarf es deshalb nicht (vgl. BVerfG RIW/AWD 1979, 132 mit Anm. von Hüfler; BVerfGE 47, 285, 312; OVG Hamburg NJW 1980, 2830 [OVG Hamburg 08.07.1980 - II Bf 92/79] ; Krey Blankettstrafgesetze, in Europäisches Weinrecht 2/81 S. 109 ff.; Salzwedel Grundzüge des Umweltrechts - 1982 -, S. 61; Arndt JUS 1979, 784; Schenke NJW 1980, 743; Sachs NJW 1981, 1651 [BGH 15.12.1980 - II ZR 53/80] ).
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